Mitwirkungspflicht des Kunden
und Gebühr bei Nichterscheinen

Zusatz zur Mitwirkungspflicht des Kunden:

Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin anwesend zu sein bzw. eine bevollmächtigte Person bereitzustellen, die den Zutritt zum Objekt ermöglicht und die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen vorhält. Erscheint der Kunde bzw. eine bevollmächtigte Person nicht zum vereinbarten Termin und kann die Leistung aus diesem Grund nicht erbracht werden, wird dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 30,00 € berechnet. Diese Gebühr ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

Bei Fragen zu diesen Informationen kontaktieren sie uns gerne.

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Tel.: 0800 1030 800