Wussten Sie schon? Ihre Verträge sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar!
Seit Dezember 2021 bringt das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine wichtige Neuerung für alle, die Verträge für Internet, Handy oder Festnetz abgeschlossen haben – und das sollten Sie unbedingt wissen.
Was bedeutet das konkret?
Früher steckten viele Verbraucher:innen nach der Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) weiter in Verträgen fest – einfach, weil sich der Vertrag stillschweigend verlängerte. Meistens gleich um ein weiteres Jahr.
Doch damit ist jetzt Schluss!
Seit der Gesetzesänderung gilt: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ganz egal, ob es um Mobilfunk, Internet oder andere Telekommunikationsverträge geht.
Ein Beispiel:
Sie haben einen Internetvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Diese endet am 30. Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2024 können Sie jeden Monat kündigen, mit einer Frist von nur einem Monat. Keine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr mehr!
Warum das für Sie wichtig ist:
- Mehr Flexibilität: Sie können schneller auf bessere Angebote oder bessere Leistungen umsteigen.
- Weniger Kostenfallen: Schluss mit der automatischen Verlängerung, die Sie vielleicht gar nicht wollten.
- Einfachere Planung: Monatlich kündbare Verträge geben Ihnen mehr Freiheit, z. B. beim Umzug oder wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Und wie kündige ich richtig?
Ganz einfach: schriftlich (per E-Mail oder Brief), mit dem Hinweis, dass Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen. Die Anbieter sind verpflichtet, Ihnen das zu bestätigen und dürfen Ihnen keine Steine in den Weg legen.
Fazit:
Wenn Ihre Mindestlaufzeit abgelaufen ist, halten Sie sich nicht länger an Ihren alten Vertrag gekettet. Schauen Sie sich in Ruhe um, vergleichen Sie – und nehmen Sie Ihre neue Vertragsfreiheit in Anspruch.